Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Jetzt richtig reagieren.
Ein Ablehnungsbescheid ist keine endgültige Entscheidung. Kevin Pink, LL.B., registrierter Rentenberater, prüft Ihren Fall kostenfrei.
- Registrierter Rentenberater (§ 10 RDG)
- Aufsicht: Bundesamt für Justiz
- Bundesweit tätig
- Kostenfreie Ersteinschätzung
Kostenfreie Ersteinschätzung
Kevin Pink meldet sich persönlich bei Ihnen.
Kennen Sie das?
Wenn auch nur eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, sollten Sie nicht abwarten.
Ihr Antrag wurde abgelehnt
Die Deutsche Rentenversicherung hält Sie für „nicht erwerbsgemindert“ — obwohl Sie kaum noch arbeiten können.
Die Widerspruchsfrist läuft
Gegen den Bescheid haben Sie nur einen Monat Zeit. Verstreicht die Frist, wird die Ablehnung bestandskräftig.
Das Gutachten spricht gegen Sie
Ein DRV-Gutachten bescheinigt Ihnen mehr Leistungsfähigkeit, als Sie tatsächlich haben.
Sie verstehen den Bescheid nicht
Paragrafen, Restleistungsvermögen, Verweisungstätigkeit — und niemand erklärt Ihnen, was das für Sie bedeutet.

Ihr Fall in den Händen eines Spezialisten
Kevin Pink, LL.B., ist Jurist und registrierter Rentenberater nach § 10 RDG. Sein Schwerpunkt liegt auf der Erwerbsminderungsrente — von der ersten Antragstellung über den Widerspruch bis zur Klage vor dem Sozialgericht. Er kennt die Argumentationsmuster der Deutschen Rentenversicherung und weiß, worauf es bei medizinischen Gutachten ankommt.
Die Kanzlei sitzt in Gelsenkirchen, die Beratung erfolgt jedoch bundesweit — telefonisch, per E-Mail und online. Kevin Pink ist unabhängig und nicht an die Deutsche Rentenversicherung gebunden: Er vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
In drei Schritten zur Klarheit
Anfrage senden
Formular ausfüllen — E-Mail und Telefon genügen. Wenn Sie mögen, schildern Sie kurz Ihr Anliegen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Kevin Pink meldet sich, sichtet Ihren Bescheid und sagt Ihnen ehrlich, ob sich ein Widerspruch lohnt.
Klares Vorgehen
Sie erhalten einen konkreten Plan — von Widerspruch bis Klage vor dem Sozialgericht, fristgerecht und strukturiert.
Worum es geht
„Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente nach langer Erkrankung abgelehnt, das DRV-Gutachten attestierte ein angebliches Restleistungsvermögen von über sechs Stunden. Im Widerspruchsverfahren ließ sich die tatsächliche Belastungsgrenze belegen."
„Bescheid lag bereits drei Wochen unbeachtet in der Schublade — die Frist drohte abzulaufen. Durch fristgerechten Widerspruch blieb das Verfahren offen und konnte inhaltlich aufgearbeitet werden."
Anonymisierte Fallmuster zur Veranschaulichung. Ergebnisse sind Einzelfallentscheidungen und keine Garantie für vergleichbare Resultate.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?+
Gegen den Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung haben Sie in der Regel einen Monat ab Zugang. Diese Frist ist entscheidend — je früher Sie sich melden, desto mehr Spielraum bleibt für eine fundierte Begründung.
Was kostet die Ersteinschätzung?+
Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam entscheiden, dass ich Sie vertrete, entstehen Kosten — transparent und vorab besprochen.
Brauche ich dafür einen Anwalt?+
Nein. Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf das Renten- und Sozialrecht spezialisiert und vertrete Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren — bis vor das Sozialgericht.
Funktioniert das auch außerhalb von Gelsenkirchen?+
Ja. Die Beratung läuft telefonisch, per E-Mail und online — ich bin bundesweit für Sie tätig. Ihr Wohnort spielt keine Rolle.
Was, wenn meine Frist fast abgelaufen ist?+
Dann zählt jeder Tag. Senden Sie die Anfrage und vermerken Sie die Frist im Anliegen-Feld — dringende Fälle werden bevorzugt bearbeitet.
Warten kostet Sie Spielraum
Jeder Tag bis zum Fristende verengt Ihre Möglichkeiten. Fordern Sie jetzt Ihre kostenfreie Ersteinschätzung an — unverbindlich und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
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