
Arbeitsunfall und Erwerbsminderungsrente: Beides gleichzeitig möglich? (2026)
Nach einem Arbeitsunfall können sowohl die Berufsgenossenschaft als auch die Deutsche Rentenversicherung leistungspflichtig sein. Beide Renten gleichzeitig zu beziehen ist möglich – aber es gibt Anrechnungsregeln, die viele überraschen.
Arbeitsunfall und Erwerbsminderungsrente: Beides gleichzeitig möglich? (2026)
Ein Arbeitsunfall, der die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränkt, kann Ansprüche aus zwei verschiedenen Sozialversicherungssystemen auslösen: der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) und der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV). Beide Systeme arbeiten nach unterschiedlichen Regeln — und ihre Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen gegeneinander angerechnet. Dieser Ratgeber erklärt, wie das funktioniert.
Inhaltsverzeichnis
- Zwei Systeme, zwei Leistungen
- Verletztenrente der BG: Voraussetzungen
- Erwerbsminderungsrente der DRV: Voraussetzungen
- Anrechnung: Wie beide Leistungen zusammenkommen
- Wann und wo beantragen?
- Häufige Fragen
Zwei Systeme, zwei Leistungen
Die gesetzliche Unfallversicherung (BG) ist ein eigenständiges Sozialversicherungssystem, das unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) funktioniert. Beiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber — Arbeitnehmer leisten keinen eigenen Beitrag. Im Gegenzug haftet die BG bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten umfassend: Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztenrente.
Die DRV zahlt bei dauerhafter Erwerbsminderung die Erwerbsminderungsrente — finanziert durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Beide Leistungen können grundsätzlich gleichzeitig bestehen.
Verletztenrente der BG: Voraussetzungen
Die Verletztenrente nach § 56 SGB VII wird gezahlt, wenn durch den Arbeitsunfall die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist (Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE) und dieser Zustand voraussichtlich länger als 26 Wochen anhält.
Die MdE wird in Prozent ausgedrückt und richtet sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung — nicht nach dem konkreten Einkommensausfall. Eine MdE von 20 % entspricht etwa dem Verlust eines Daumens, 30 % dem Verlust einer Hand.
Die Höhe der Verletztenrente berechnet sich aus: Jahresarbeitsverdienst × MdE-Grad × 2/3. Bei einer MdE von 20 % und einem Jahresarbeitsverdienst von 42.000 Euro ergibt das: 42.000 × 0,20 × 2/3 = 5.600 Euro jährlich, also rund 467 Euro monatlich.
Erwerbsminderungsrente der DRV: Voraussetzungen
Die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI richtet sich nicht nach dem MdE-Grad, sondern nach der verbliebenen täglichen Arbeitsfähigkeit. Volle EMR: unter drei Stunden täglich. Teilweise EMR: drei bis unter sechs Stunden täglich.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein: fünf Jahre Wartezeit und 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde.
Anrechnung: Wie beide Leistungen zusammenkommen
Grundsätzlich können Verletztenrente der BG und EMR der DRV gleichzeitig bezogen werden. Allerdings greift eine Anrechnungsregelung nach § 93 SGB VI, wenn die Summe beider Leistungen bestimmte Grenzen überschreitet.
Die Grenze liegt bei 70 % des höchsten in den letzten Jahren erzielten Jahreseinkommens (sogenanntes „Gesamteinkommen"). Wird diese Grenze durch die Summe beider Renten überschritten, wird die EMR der DRV um den übersteigenden Betrag gekürzt — nicht die BG-Rente.
Hinweis für Sie: In vielen Fällen bleibt trotz Anrechnung ein Teil der EMR erhalten. Ob und in welchem Umfang eine Kürzung erfolgt, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen und der Höhe beider Renten ab. Eine individuelle Berechnung lohnt sich, bevor ein Antrag gestellt wird.
Wann und wo beantragen?
Nach einem Arbeitsunfall mit dauerhafter Erwerbsminderung sollten zwei Anträge gestellt werden:
- Verletztenrente bei der BG: Wird in der Regel automatisch geprüft, sobald die BG den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt hat. Eigenantrag ist möglich und empfehlenswert.
- EMR bei der DRV: Gesonderter Antrag notwendig — innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung, um rückwirkende Zahlung zu sichern.
Häufige Fragen
Wird die Verletztenrente auf die EMR angerechnet oder umgekehrt?
Immer die EMR der DRV wird auf die BG-Rente angerechnet — nicht umgekehrt. Die Verletztenrente der BG bleibt in vollem Umfang bestehen; nur die DRV-Rente wird ggf. gekürzt.
Was passiert, wenn der Arbeitsunfall nach dem Renteneintritt eingetreten ist?
Dann kommt EMR nicht mehr in Betracht — Altersrentner erhalten bei Arbeitsunfällen nur Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Verletztenrente der BG). Eine Kürzung der Altersrente findet nicht statt.
Kann ich Verletztenrente und Krankengeld gleichzeitig bekommen?
In der Akutphase nach dem Unfall zahlt die BG Verletztengeld (nicht die Krankenkasse) — dieses ist höher als reguläres Krankengeld und beträgt 80 % des Regelentgelts. Krankengeld und Verletztengeld werden nicht gleichzeitig gezahlt.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell verschieden — gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich ändern. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zur Leistungsseite Arbeitsunfälle & Berufskrankheiten | Erwerbsminderungsrente | Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen

Kevin Pink, LL.B.
Registrierter Rentenberater · § 10 RDG · Gelsenkirchen
Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.