“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
Über 500 Fälle betreut
Kostenfreie ErsteinschätzungErsteinschätzung
Schwerpunkt Rentenrecht
Die Deutsche Rentenversicherung lehnt die Mehrzahl der Erstanträge ab. Ich kenne die Gutachter-Strategien und setze Ihren Anspruch durch — vom Widerspruch bis zur Klage vor dem Sozialgericht.
§ 10 RDG
Registrierter Rentenberater
15+
Jahre Erfahrung im Sozialrecht
Bundesweit
Auch per Telefon & Video
Hohe
Erfolgsquote bei Widersprüchen
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Erfolgsquote bei Widersprüchen
Definition
Die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) sichert Ihr Einkommen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Es gibt zwei Stufen: die volle Erwerbsminderungsrente (unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig) und die teilweise Erwerbsminderungsrente (3 bis 6 Stunden). Beide setzen eine mindestens fünfjährige Versicherungszeit sowie drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus.
Volle Erwerbsminderungsrente
Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden täglich
Wartezeitvoraussetzung
Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
Pflichtbeitragszeit
Mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EM
Typische Situationen
Die DRV hat Ihren Antrag mit der Begründung abgelehnt, Sie seien noch ausreichend arbeitsfähig. Ich prüfe das Gutachten und formuliere einen begründeten Widerspruch.
Die Widerspruchsstelle hat Ihren Widerspruch zurückgewiesen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Klage vor dem Sozialgericht.
Die Rente wurde anerkannt, aber der Betrag erscheint zu niedrig. Ich prüfe, ob Beitragszeiten fehlen oder Abschläge falsch berechnet wurden.
Sie möchten einen Antrag stellen und es von Anfang an richtig machen. Ich begleite Sie von der Antragstellung bis zur Entscheidung.

Ihr Berater
Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf Renten- und Sozialrecht spezialisiert. Ich vertrete Sie bundesweit — persönlich in Gelsenkirchen oder per Telefon und Video. Meine Mandanten erhalten von mir klare Aussagen darüber, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat — ohne unnötigen Aufwand.
Vorgehen
Ich analysiere den Ablehnungsbescheid, das Rentengutachten und Ihre Krankenunterlagen auf Schwachstellen.
Ich formuliere einen rechtlich fundierten Widerspruch mit medizinischer und rechtlicher Argumentation.
Bei Bedarf führe ich die Klage vor dem Sozialgericht — Sie müssen nicht selbst erscheinen.
Erfahrungen
Echte Rückmeldungen von Menschen, die ich begleiten durfte
“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
“Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.”
“Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.”
“Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.”
“Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.”
“Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.”
“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
“Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.”
“Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.”
“Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.”
“Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.”
“Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.”
FAQ

Jetzt handeln
Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich sage Ihnen nach der kostenlosen Ersteinschätzung, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.