Über 500 Fälle betreut

Ersteinschätzung
Beratung zu Unfallversicherungsrecht und Berufskrankheiten — Kevin Pink, LL.B.

Arbeitsunfall & Berufskrankheit

Unfallversicherungsrecht &
Berufskrankheiten

Kevin Pink vertritt vollumfänglich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten — von der Anerkennung über Verletztenrente bis zur dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Ein konkreter Rentenbezug ist nicht erforderlich. Berufsgenossenschaften lehnen Anerkennungen häufig ab — ich setze Ihren Anspruch durch.

§ 10 RDG

Registrierter Rentenberater

Kostenlos

Ersteinschätzung ohne Risiko

Bundesweit

Auch per Telefon & Video

Spezialist

Ausschließlich Renten- & Sozialrecht

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Definition

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zuständig sind die Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen. Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die BG alle Heilbehandlungskosten und zahlt Verletztengeld sowie — bei dauerhaften Folgen — eine Verletztenrente.

Arbeitsunfall

Ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit

Berufskrankheit

Erkrankung durch wiederholte schädigende Einwirkungen im Beruf — z. B. Lärmschwerhörigkeit oder Silikose

Verletztenrente

Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20 % besteht Anspruch auf Verletztenrente

Berufliche Rehabilitation

Die BG finanziert berufliche Wiedereingliederung und Umschulung nach Unfall oder Berufskrankheit

Typische Situationen

Wann ich Ihnen helfen kann

Anerkennung verweigert

Die Berufsgenossenschaft erkennt den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit nicht an. Ich lege Widerspruch ein.

MdE zu niedrig bewertet

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde zu gering angesetzt. Ich prüfe das Gutachten und fechte die Bewertung an.

Verletztengeld gestrichen

Die BG hat das Verletztengeld eingestellt oder verweigert. Ich fordere die Fortzahlung und prüfe die Rechtmäßigkeit.

Berufskrankheit beanspruchen

Sie haben eine Erkrankung, die möglicherweise als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Ich stelle den Antrag.

Kevin Pink, LL.B., Rentenberater

Ihr Berater

Kevin Pink, LL.B.

Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf Renten- und Sozialrecht spezialisiert. Ich vertrete Sie bundesweit — persönlich in Gelsenkirchen oder per Telefon und Video. Meine Mandanten erhalten von mir klare Aussagen darüber, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat — ohne unnötigen Aufwand.

§ 10 RDG registriertSozialgericht-VertretungBundesweit tätigKostenfreie Ersteinschätzung

Vorgehen

So gehe ich für Sie vor

01

Sachverhalt klären

Ich analysiere, ob ein anerkennungsfähiger Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche BG zuständig ist.

02

Ansprüche formulieren

Ich stelle den Antrag und formuliere bei Ablehnung einen fundierten Widerspruch mit medizinischer Dokumentation.

03

Entschädigung durchsetzen

Ich verfolge Ihren Anspruch auf Verletztengeld, Verletztenrente oder berufliche Reha — bis zum Sozialgericht.

Erfahrungen

Das sagen meine Mandanten

Echte Rückmeldungen von Menschen, die ich begleiten durfte

Erwerbsminderungsrente

Ausgangslage: Zwei Ablehnungen durch die DRV trotz schwerer Erkrankung.

Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — Rente rückwirkend bewilligt.

NRW · anonymisiertes Fallmuster

Pflegerecht

Ausgangslage: MDK stufte Pflegebedürftigen trotz erheblicher Einschränkungen zu niedrig ein.

Ergebnis: Pflegegrad um zwei Stufen angehoben.

Ruhrgebiet · anonymisiertes Fallmuster

Kontenklärung

Ausgangslage: Rentenauskunft wies mehrere Lücken auf.

Ergebnis: Fehlende Zeiten anerkannt — monatliche Rente dauerhaft erhöht.

Westfalen · anonymisiertes Fallmuster

Schwerbehindertenrecht

Ausgangslage: GdB zu niedrig festgestellt — Nachteilsausgleiche verweigert.

Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — GdB und Merkzeichen angehoben.

NRW · anonymisiertes Fallmuster

Arbeitsunfall & BK

Ausgangslage: BG verweigerte Anerkennung einer Berufskrankheit nach Jahrzehnten Schichtarbeit.

Ergebnis: Anerkennung und Entschädigung nach Widerspruchsverfahren.

Ruhrgebiet · anonymisiertes Fallmuster

Rehabilitationsrecht

Ausgangslage: Reha-Antrag ohne Begründung abgelehnt.

Ergebnis: Maßnahme nach Widerspruch nachträglich genehmigt.

Westfalen · anonymisiertes Fallmuster

Erwerbsminderungsrente

Ausgangslage: Zwei Ablehnungen durch die DRV trotz schwerer Erkrankung.

Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — Rente rückwirkend bewilligt.

NRW · anonymisiertes Fallmuster

Pflegerecht

Ausgangslage: MDK stufte Pflegebedürftigen trotz erheblicher Einschränkungen zu niedrig ein.

Ergebnis: Pflegegrad um zwei Stufen angehoben.

Ruhrgebiet · anonymisiertes Fallmuster

Kontenklärung

Ausgangslage: Rentenauskunft wies mehrere Lücken auf.

Ergebnis: Fehlende Zeiten anerkannt — monatliche Rente dauerhaft erhöht.

Westfalen · anonymisiertes Fallmuster

Schwerbehindertenrecht

Ausgangslage: GdB zu niedrig festgestellt — Nachteilsausgleiche verweigert.

Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — GdB und Merkzeichen angehoben.

NRW · anonymisiertes Fallmuster

Arbeitsunfall & BK

Ausgangslage: BG verweigerte Anerkennung einer Berufskrankheit nach Jahrzehnten Schichtarbeit.

Ergebnis: Anerkennung und Entschädigung nach Widerspruchsverfahren.

Ruhrgebiet · anonymisiertes Fallmuster

Rehabilitationsrecht

Ausgangslage: Reha-Antrag ohne Begründung abgelehnt.

Ergebnis: Maßnahme nach Widerspruch nachträglich genehmigt.

Westfalen · anonymisiertes Fallmuster

FAQ

Häufige Fragen zum Unfallversicherungsrecht

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