Ausgangslage: Zwei Ablehnungen durch die DRV trotz schwerer Erkrankung.
Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — Rente rückwirkend bewilligt.
NRW · anonymisiertes Fallmuster
Über 500 Fälle betreut
Kostenfreie ErsteinschätzungErsteinschätzung
Arbeitsunfall & Berufskrankheit
Kevin Pink vertritt vollumfänglich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten — von der Anerkennung über Verletztenrente bis zur dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Ein konkreter Rentenbezug ist nicht erforderlich. Berufsgenossenschaften lehnen Anerkennungen häufig ab — ich setze Ihren Anspruch durch.
§ 10 RDG
Registrierter Rentenberater
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Ersteinschätzung ohne Risiko
Bundesweit
Auch per Telefon & Video
Spezialist
Ausschließlich Renten- & Sozialrecht
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Definition
Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zuständig sind die Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen. Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die BG alle Heilbehandlungskosten und zahlt Verletztengeld sowie — bei dauerhaften Folgen — eine Verletztenrente.
Arbeitsunfall
Ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
Berufskrankheit
Erkrankung durch wiederholte schädigende Einwirkungen im Beruf — z. B. Lärmschwerhörigkeit oder Silikose
Verletztenrente
Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20 % besteht Anspruch auf Verletztenrente
Berufliche Rehabilitation
Die BG finanziert berufliche Wiedereingliederung und Umschulung nach Unfall oder Berufskrankheit
Typische Situationen
Die Berufsgenossenschaft erkennt den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit nicht an. Ich lege Widerspruch ein.
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde zu gering angesetzt. Ich prüfe das Gutachten und fechte die Bewertung an.
Die BG hat das Verletztengeld eingestellt oder verweigert. Ich fordere die Fortzahlung und prüfe die Rechtmäßigkeit.
Sie haben eine Erkrankung, die möglicherweise als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Ich stelle den Antrag.

Ihr Berater
Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf Renten- und Sozialrecht spezialisiert. Ich vertrete Sie bundesweit — persönlich in Gelsenkirchen oder per Telefon und Video. Meine Mandanten erhalten von mir klare Aussagen darüber, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat — ohne unnötigen Aufwand.
Vorgehen
Ich analysiere, ob ein anerkennungsfähiger Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche BG zuständig ist.
Ich stelle den Antrag und formuliere bei Ablehnung einen fundierten Widerspruch mit medizinischer Dokumentation.
Ich verfolge Ihren Anspruch auf Verletztengeld, Verletztenrente oder berufliche Reha — bis zum Sozialgericht.
Erfahrungen
Echte Rückmeldungen von Menschen, die ich begleiten durfte
Ausgangslage: Zwei Ablehnungen durch die DRV trotz schwerer Erkrankung.
Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — Rente rückwirkend bewilligt.
NRW · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: MDK stufte Pflegebedürftigen trotz erheblicher Einschränkungen zu niedrig ein.
Ergebnis: Pflegegrad um zwei Stufen angehoben.
Ruhrgebiet · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: Rentenauskunft wies mehrere Lücken auf.
Ergebnis: Fehlende Zeiten anerkannt — monatliche Rente dauerhaft erhöht.
Westfalen · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: GdB zu niedrig festgestellt — Nachteilsausgleiche verweigert.
Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — GdB und Merkzeichen angehoben.
NRW · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: BG verweigerte Anerkennung einer Berufskrankheit nach Jahrzehnten Schichtarbeit.
Ergebnis: Anerkennung und Entschädigung nach Widerspruchsverfahren.
Ruhrgebiet · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: Reha-Antrag ohne Begründung abgelehnt.
Ergebnis: Maßnahme nach Widerspruch nachträglich genehmigt.
Westfalen · anonymisiertes Fallmuster
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Ausgangslage: GdB zu niedrig festgestellt — Nachteilsausgleiche verweigert.
Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — GdB und Merkzeichen angehoben.
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Ausgangslage: BG verweigerte Anerkennung einer Berufskrankheit nach Jahrzehnten Schichtarbeit.
Ergebnis: Anerkennung und Entschädigung nach Widerspruchsverfahren.
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Ausgangslage: Reha-Antrag ohne Begründung abgelehnt.
Ergebnis: Maßnahme nach Widerspruch nachträglich genehmigt.
Westfalen · anonymisiertes Fallmuster
FAQ

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