Ausgangslage: Zwei Ablehnungen durch die DRV trotz schwerer Erkrankung.
Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — Rente rückwirkend bewilligt.
NRW · anonymisiertes Fallmuster
Über 500 Fälle betreut
Kostenfreie ErsteinschätzungErsteinschätzung
Entschädigungsansprüche nach SGB XIV
Das Sozialentschädigungsrecht schützt Menschen, die durch staatliche Eingriffe oder Gewalttaten Schaden an ihrer Gesundheit erlitten haben. Ich begleite Sie durch die komplexen Antragsverfahren nach dem SGB XIV — dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht.
§ 10 RDG
Registrierter Rentenberater
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Auch per Telefon & Video
Spezialist
Ausschließlich Renten- & Sozialrecht
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Definition
Das Sozialentschädigungsrecht umfasst staatliche Entschädigungsleistungen für Menschen, die durch besondere Opfer für die Gemeinschaft oder durch Gewalttaten Schaden erlitten haben. Seit 2024 regelt das SGB XIV — das neue Soziale Entschädigungsrecht — die Leistungen für Gewaltopfer und löst das Opferentschädigungsgesetz (OEG) für neue Fälle ab. Altfälle und Kriegsopferversorgung richten sich weiter nach dem BVG.
Opfer von Gewalttaten (SGB XIV)
Körperliche und psychische Gewalttaten — seit 2024 erweiterter Anspruchskreis und umfangreichere Leistungen
Schnelle Hilfen
Sofortleistungen und Traumaambulanz auch schon während des laufenden Antragsverfahrens
Kriegsopferversorgung (BVG)
Ansprüche für Kriegsopfer und Soldaten nach dem Bundesversorgungsgesetz
Widerspruch & Klage
Ablehnende Bescheide werden konsequent angefochten — bis zum Sozialgericht
Typische Situationen
Ihr Antrag auf Entschädigung nach SGB XIV oder OEG wurde abgelehnt. Ich prüfe den Bescheid und lege Widerspruch ein.
Sie möchten Entschädigungsansprüche nach SGB XIV oder BVG geltend machen und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen.
Der Grad der Schädigungsfolgen wurde zu niedrig festgestellt. Ich prüfe das Gutachten und fechte die Bewertung an.
Sie brauchen sofort Unterstützung. Ich beantrage schnelle Hilfen parallel zum laufenden Antragsverfahren.

Ihr Berater
Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf Renten- und Sozialrecht spezialisiert. Ich vertrete Sie bundesweit — persönlich in Gelsenkirchen oder per Telefon und Video. Meine Mandanten erhalten von mir klare Aussagen darüber, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat — ohne unnötigen Aufwand.
Vorgehen
Ich kläre, ob Sie anspruchsberechtigt nach SGB XIV oder BVG sind und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Ich stelle den Antrag vollständig und mit der erforderlichen Dokumentation beim zuständigen Amt.
Bei Ablehnung lege ich Widerspruch ein und führe bei Bedarf das Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Erfahrungen
Echte Rückmeldungen von Menschen, die ich begleiten durfte
Ausgangslage: Zwei Ablehnungen durch die DRV trotz schwerer Erkrankung.
Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — Rente rückwirkend bewilligt.
NRW · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: MDK stufte Pflegebedürftigen trotz erheblicher Einschränkungen zu niedrig ein.
Ergebnis: Pflegegrad um zwei Stufen angehoben.
Ruhrgebiet · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: Rentenauskunft wies mehrere Lücken auf.
Ergebnis: Fehlende Zeiten anerkannt — monatliche Rente dauerhaft erhöht.
Westfalen · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: GdB zu niedrig festgestellt — Nachteilsausgleiche verweigert.
Ergebnis: Widerspruch erfolgreich — GdB und Merkzeichen angehoben.
NRW · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: BG verweigerte Anerkennung einer Berufskrankheit nach Jahrzehnten Schichtarbeit.
Ergebnis: Anerkennung und Entschädigung nach Widerspruchsverfahren.
Ruhrgebiet · anonymisiertes Fallmuster
Ausgangslage: Reha-Antrag ohne Begründung abgelehnt.
Ergebnis: Maßnahme nach Widerspruch nachträglich genehmigt.
Westfalen · anonymisiertes Fallmuster
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Ergebnis: Maßnahme nach Widerspruch nachträglich genehmigt.
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FAQ

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