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Erwerbsminderungsrente und Altersrente: Was passiert beim Übergang? (2026)

Kevin Pink, LL.B.29. Juni 20269 Min. Lesezeit
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Erwerbsminderungsrente läuft nicht ewig. Spätestens mit 67 endet sie — und was dann gilt, überrascht viele Betroffene.

Die Erwerbsminderungsrente endet automatisch — spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Was dann kommt, ist nicht einfach „dasselbe wie vorher": Die Altersrente wird nach anderen Regeln berechnet, kann niedriger ausfallen als die EMR und bringt neue Grenzen für einen Hinzuverdienst. Wer den Übergang kennt, kann rechtzeitig gegensteuern.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. Stand: Rentenrecht SGB VI, Hinzuverdienstgrenzen ab 01.01.2024.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann endet die Erwerbsminderungsrente?
  2. Wie wird die Altersrente nach EMR berechnet?
  3. Warum kann die Altersrente niedriger sein?
  4. Hinzuverdienst: Was gilt nach dem Übergang?
  5. Kann man mit 63 in Rente, wenn man EMR bezieht?
  6. Was tun bei einer Rentenlücke?
  7. Häufige Fragen

Wann endet die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente endet mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt diese bei 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Wer früher geboren wurde, hat eine leicht niedrigere Grenze — z. B. Jahrgang 1958: 66 Jahre und 4 Monate.

Die Umwandlung erfolgt automatisch — ein eigener Antrag auf Altersrente ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die DRV schreibt Betroffene rechtzeitig an. Wer eine befristete EMR bezieht, verliert diese schon früher: mit Ablauf der Befristung, spätestens aber mit Regelaltersgrenze.

„Die Deutsche Rentenversicherung wandelt die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente um, ohne dass der Versicherte aktiv werden muss." — Quelle: DRV-Merkblatt M 0700, Stand 2025

Wie wird die Altersrente nach EMR berechnet?

Grundlage sind die während des gesamten Erwerbslebens gesammelten Entgeltpunkte — inklusive der Zurechnungszeit aus der EMR-Phase. Die Zurechnungszeit ist der entscheidende Faktor: Sie verlängert den Rentenbezug fiktiv bis zur Altersgrenze und wird mit einem Durchschnittsentgeltwert berechnet.

Die Formel bleibt dieselbe wie für jede Rente: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor. Seit 01.07.2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 39,32 € (West) bzw. 39,32 € (Ost — seit 01.07.2024 angeglichen). Wer 35 Entgeltpunkte gesammelt hat, kommt auf rund 1.376 € brutto.

  • Zurechnungszeit läuft bis zum 67. Lebensjahr (ab Jahrgang 1961 — § 59 Abs. 2 SGB VI, geändert durch RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
  • Durchschnittsentgelt für Zurechnungszeit: 80 % des Durchschnittsverdienstes aus den letzten 3 Jahren vor Eintritt der EMR
  • Entgeltpunkte aus EMR-Zurechnungszeit fließen voll in die Altersrente ein

Warum kann die Altersrente niedriger sein?

Die Altersrente nach EMR-Übergang fällt oft niedriger aus als die EMR selbst — aus einem konkreten Grund: Der Rentenartfaktor. Vollständige EMR hat einen Rentenartfaktor von 1,0, teilweise EMR von 0,5. Die Altersrente hat ebenfalls 1,0 — das klingt gleich, ist aber nicht dasselbe, weil der Zugangsfaktor eine Rolle spielt.

Wer die EMR vor dem vollendeten 63. Lebensjahr begann, hat dauerhaft geminderte Entgeltpunkte durch die frühere Zurechnungszeit. Außerdem: Die EMR enthält keine Abschläge, wenn sie wegen Erwerbsminderung bewilligt wurde — die Altersrente dagegen schon, wenn man vor der Regelaltersgrenze in Rente geht.

Hinweis für Sie: Eine Rentenlücke beim Übergang ist kein Fehler — sie ist System. Wenn Ihre Altersrente spürbar niedriger ist als die EMR, kann eine Überprüfung des Rentenbescheids sinnvoll sein. Fehler in der Zurechnungszeit passieren häufiger als bekannt.

Hinzuverdienst: Was gilt nach dem Übergang?

Mit Eintritt in die Regelaltersrente entfallen Hinzuverdienstgrenzen vollständig. Altersrentner dürfen unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird (§ 34 Abs. 2 SGB VI seit 01.01.2023). Das ist ein wesentlicher Unterschied zur EMR, bei der bis Ende 2022 enge Grenzen galten.

Wer EMR bezieht und vor der Altersgrenze hinzuverdienen will: Seit 01.01.2024 gilt eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 € pro Jahr (= 3/4 der jährlichen Bezugsgröße × 3, Stand 2024). Oberhalb dieser Grenze wird die EMR anteilig gekürzt. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil B 5 R 8/22 R (2024) klargestellt, dass kurzfristige Überschreitungen nicht automatisch zur Rückforderung führen, wenn der Durchschnitt eingehalten wird.

  • EMR (bis Altersgrenze): Hinzuverdienst bis 35.647,50 € jährlich möglich
  • Altersrente (ab Regelaltersgrenze): kein Limit, volle Erwerbstätigkeit möglich
  • Frühzeitige Altersrente vor 67: Limit gilt noch anteilig

Kann man mit 63 in Rente, wenn man EMR bezieht?

Wer EMR bezieht und 35 Versicherungsjahre hat, kann ab 63 die „Altersrente für langjährig Versicherte" beantragen (§ 36 SGB VI). Diese ersetzt dann die EMR — kann aber mit Abschlägen verbunden sein, wenn das vollendete 63. Lebensjahr vor der abschlagsfreien Altersgrenze liegt.

Für Jahrgänge ab 1964 liegt die abschlagsfreie Grenze für langjährig Versicherte bei 67 Jahren. Ein Rentenbeginn mit 63 bedeutet hier 4 Jahre × 3,6 % = 14,4 % dauerhafte Kürzung. Bei einer Rente von 1.200 € wären das 172 € weniger — lebenslang. Ein Vergleich lohnt sich.

Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann (§ 38 SGB VI — „besonders langjährig Versicherte"), kann abschlagsfrei mit 65 Jahren (Jahrgang ab 1964) in Rente — das kann für EMR-Beziehende eine echte Option sein.

Was tun bei einer Rentenlücke?

Fällt die Altersrente spürbar unter die EMR, gibt es mehrere Hebel. Zunächst: Rentenbescheid genau prüfen lassen. Zurechnungszeiten, Kindererziehungszeiten und Beitragszeiten werden häufig falsch berechnet — laut DRV-Eigenangaben enthält rund jeder fünfte Rentenbescheid einen korrigierbaren Fehler.

Freiwillige Beiträge nach § 7 SGB VI können die Rentenhöhe verbessern, wenn noch Kapazität besteht. Die Beitragssätze 2026: Mindestbeitrag 100,07 €, Höchstbeitrag 1.404,30 € monatlich. Jeder freiwillige Beitrag auf Mindestbeitragsbasis bringt rund 0,03 Entgeltpunkte — bei heutigem Rentenwert ca. 1,18 € Rente pro Monat mehr.

Außerdem: Widerspruch gegen den Altersrentenbescheid ist innerhalb von einem Monat nach Zustellung möglich (§ 84 SGG). Bei Fehlern in der Zurechnungszeit oder falsch angesetzten Entgeltpunkten ist dieser Weg erfolgversprechend.

Häufige Fragen

Muss ich die Altersrente selbst beantragen, wenn ich EMR beziehe?
Nein. Die DRV wandelt die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente um, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Sie erhalten dazu ein Schreiben der DRV, in dem die neue Rentenhöhe mitgeteilt wird. Ein eigener Antrag ist nur nötig, wenn Sie vor der Regelaltersgrenze in eine andere Rentenart wechseln wollen — zum Beispiel mit 63 in die Altersrente für langjährig Versicherte.

Kann meine Altersrente niedriger sein als meine EMR?
Ja, das ist möglich und kommt in der Praxis vor. Grund ist meist die unterschiedliche Bewertung der Zurechnungszeit oder eine veränderte Rentenformel nach dem Übergang. Wenn der Unterschied deutlich spürbar ist, empfiehlt es sich, den neuen Bescheid prüfen zu lassen — nicht jede Absenkung ist korrekt berechnet.

Was passiert mit meiner EMR, wenn ich vor 67 in Altersteilzeit gehe?
Altersteilzeit ist keine eigenständige Rentenart und hat keinen direkten Einfluss auf die EMR. Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, kann nicht gleichzeitig in Altersteilzeit gehen, da dafür eine aktive Beschäftigung Voraussetzung ist. Relevant wird Altersteilzeit nur für Menschen ohne EMR, die den Renteneintritt vorbereiten.

Gibt es Abschläge auf die Altersrente, wenn ich lange EMR bezogen habe?
Nein — der Übergang von EMR in Altersrente erfolgt abschlagsfrei, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Abschläge entstehen nur, wenn Sie freiwillig vor der abschlagsfreien Altersgrenze in eine andere Rentenart wechseln (z. B. Altersrente mit 63). Die durch die Erwerbsminderung selbst entstandene frühere Inanspruchnahme schlägt nicht auf die spätere Altersrente durch.

Kann ich nach dem Übergang zur Altersrente noch unbegrenzt arbeiten?
Ja. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze und dem Übergang in die Altersrente entfallen alle Hinzuverdienstgrenzen. Sie können vollzeitlich arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das gilt seit der Reform 2023 für alle Regelaltersrentner — ein erheblicher Unterschied zur früheren EMR-Phase.

Lohnt es sich, mit 63 in Rente zu gehen statt die EMR weiterzubeziehen?
Das lässt sich pauschal nicht sagen — es hängt von Ihrer individuellen Entgeltsituation und den Versicherungsjahren ab. Die EMR läuft ohne Abschläge bis zur Regelaltersgrenze. Wechseln Sie freiwillig mit 63, entstehen dauerhafte Abzüge von bis zu 14,4 %. In der Regel ist es günstiger, die EMR weiterzubeziehen, bis sie automatisch endet — es sei denn, Sie haben 45 Versicherungsjahre und können abschlagsfrei in Rente.


Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell verschieden — gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich ändern. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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