Über 500 Fälle betreut

Ersteinschätzung
Rentenunterlagen im Vergleich – Erwerbsminderungsrente und Altersrente gegenübergestellt

Erwerbsminderungsrente vs. Altersrente - Bestandsschutz

Kevin Pink, LL.B.2 Min. Lesezeit
Kostenfreie Ersteinschätzung
Alle Artikel

Was sollten Sie jetzt prüfen? Wenn Sie Erwerbsminderungsrente beziehen und das Rentenalter näher rückt, lohnt sich ein genauer Blick auf Ihren Rentenbescheid: Wie hoch ist Ihr aktueller Rentenabschlag? Haben Sie nach Rentenbeginn noch Beitragszeiten erworben? Liegt Ihre Erwerbsminderungsrente rechnerisch über der zu erwartenden Altersrente? Diese Fragen bestimmen, ob der Bestandsschutz in Ihrem Fall tatsächlich greift — und ob sich weiterer Handlungsbedarf ergibt.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, fragt sich irgendwann: Was passiert, wenn ich das Rentenalter erreiche? Wird meine Rente kleiner? Muss ich einen Antrag stellen? Der Bestandsschutz regelt genau das — und er ist wichtiger, als viele Betroffene ahnen.

Was passiert mit der Erwerbsminderungsrente im Alter?

Die Erwerbsminderungsrente ist keine Dauerrente im eigentlichen Sinne. Sie endet automatisch, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen — aktuell 67 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt wandelt die Deutsche Rentenversicherung Ihre Rente von Amts wegen in eine Regelaltersrente um.

Das bedeutet: Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Umwandlung erfolgt automatisch und ohne Unterbrechung der Zahlungen.

Was bedeutet Bestandsschutz konkret?

Hier greift § 88 SGB VI — der sogenannte Bestandsschutz. Er stellt sicher, dass Ihre Altersrente nicht niedriger ausfällt als die bisherige Erwerbsminderungsrente.

Der Grund, warum das überhaupt relevant ist: Die Erwerbsminderungsrente enthält eine Zurechnungszeit. Das bedeutet, die Rentenversicherung rechnet so, als hätten Sie bis zum Rentenalter weitergearbeitet — und erhöht Ihre Rente entsprechend. Bei der regulären Altersrente fällt diese Zurechnungszeit weg.

Ohne Bestandsschutz würde Ihre Rente also sinken. Mit Bestandsschutz bleibt der Betrag mindestens gleich.

Info:

Der Bestandsschutz nach § 88 SGB VI ist kein automatischer Vorteil — er greift nur dann, wenn die Altersrente rechnerisch niedriger wäre als die bisherige Erwerbsminderungsrente.

Welche Abschläge bleiben dauerhaft bestehen?

Das ist der Punkt, den viele Betroffene unterschätzen: Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenabschlag bewilligt wurde — zum Beispiel weil Sie vor dem 63. Lebensjahr in Rente gegangen sind — bleibt dieser Abschlag auch bei der Altersrente erhalten.

Der maximale Abschlag bei Erwerbsminderungsrente beträgt 10,8 Prozent. Dieser wird nicht rückgängig gemacht, wenn die Rente ins Alter übergeht.

Was sich dagegen ändert: Die Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Wer neben der Altersrente arbeiten möchte, kann das ohne Anrechnung tun — das ist ein echter Vorteil gegenüber der Erwerbsminderungsrente.

Kann die Altersrente trotzdem höher sein?

Ja — in manchen Fällen. Wenn Sie nach Bewilligung der Erwerbsminderungsrente noch Beitragszeiten angesammelt haben, zum Beispiel durch Teilzeitarbeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen, kann die Altersrente unter Umständen höher ausfallen als die Erwerbsminderungsrente.

In diesem Fall zahlt die Rentenversicherung den höheren Betrag aus. Der Bestandsschutz stellt dabei die Untergrenze sicher — nach oben gibt es keine Begrenzung.

Kevin Pink

Kevin Pink, LL.B.

Registrierter Rentenberater · § 10 RDG · Gelsenkirchen

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.