
Günstigerprüfung nach § 73 SGB VI: Wie Sie möglicherweise mehr Rente erhalten
Mein Rat: Rentenbescheid nicht ungeprüft abheften Die Günstigerprüfung klingt technisch — und das ist sie auch. Aber genau deshalb lohnt sich ein zweiter Blick durch einen erfahrenen Rentenberater. Fehler bei der Bewertung von beitragsfreien Zeiten gehören zu den häufigsten Rechenfehlern in Rentenbescheiden. Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG prüfe ich Ihren Bescheid auf genau solche Fehler — und begleite Sie bei Bedarf durch das Widerspruchsverfahren, bundesweit. Schildern Sie mir Ihren Fall in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, ob in Ihrem Bescheid Korrekturbedarf besteht.
Viele Empfänger einer Erwerbsminderungsrente wissen nicht, dass ihre Rente möglicherweise zu niedrig berechnet wurde. Die Günstigerprüfung nach § 73 SGB VI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Vergleichsrechnung — und sie kann den Rentenbetrag spürbar erhöhen. Ob sie in Ihrem Fall korrekt angewendet wurde, lässt sich prüfen.
Was ist die Günstigerprüfung?
Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente spielen sogenannte beitragsfreie Zeiten eine wichtige Rolle — zum Beispiel die Zurechnungszeit, die so berechnet wird, als hätten Sie bis zum Rentenalter weitergearbeitet. Aber auch Anrechnungszeiten wie Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit zählen dazu.
Das Problem: Für diese Zeiten gibt es keine echten Beiträge. Die Rentenversicherung muss deshalb einen Durchschnittswert heranziehen — und genau hier setzt die Günstigerprüfung an.
§ 73 SGB VI schreibt vor, dass die Rentenversicherung zwei Berechnungsmethoden miteinander vergleicht und automatisch die günstigere anwenden muss:
Gesamtleistungsbewertung (§ 71 SGB VI): Der Durchschnitt der Entgeltpunkte wird über die gesamte Versicherungsbiografie berechnet.
Vergleichsbewertung (§ 72 SGB VI): Es wird ein bestimmter Vergleichszeitraum — die letzten Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung — zugrunde gelegt.
Welche Methode ergibt den höheren Wert? Genau diese Methode muss angewendet werden.
Warum ist das in der Praxis relevant?
Die Günstigerprüfung schützt vor allem Menschen, deren Erwerbsbiografie Brüche oder Lücken aufweist — also Phasen mit geringem oder keinem Einkommen kurz vor dem Eintritt der Erwerbsminderung.
Typische Fallkonstellationen:
Sie haben in den Jahren vor Ihrer Erkrankung Teilzeit gearbeitet oder waren krankheitsbedingt nur eingeschränkt tätig
Sie haben Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Pflegetätigkeit in Ihrer Biografie
Sie haben Ihren Beruf gewechselt und dabei zunächst weniger verdient
Sie haben Kindererziehungszeiten, die den Durchschnitt verzerren
In all diesen Fällen kann die Vergleichsbewertung eine höhere Grundlage liefern als der Gesamtdurchschnitt über das gesamte Erwerbsleben — und damit zu einer höheren Rente führen.
Die Günstigerprüfung ist kein Antrag, den Sie stellen müssen — sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch kommen Fehler bei der Berechnung vor. Wer seinen Rentenbescheid nicht prüft, verschenkt möglicherweise Geld.
Wie groß kann der Unterschied sein?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, weil die Differenz von Ihrer individuellen Versicherungsbiografie abhängt. Entscheidend ist, wie stark Ihr Einkommen in den letzten Jahren vor der Erwerbsminderung vom Gesamtdurchschnitt Ihrer Beitragszeiten abweicht.
In der Praxis können sich durch eine korrekt angewendete Günstigerprüfung zweistellige Beträge monatlich ergeben — über Jahre hochgerechnet eine erhebliche Summe.
Wie erkennen Sie, ob die Günstigerprüfung korrekt angewendet wurde?
Schauen Sie in Ihren Rentenbescheid. Dort ist die Berechnung der Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten aufgeführt. Die Rentenversicherung ist verpflichtet, beide Methoden zu vergleichen und den höheren Wert auszuweisen.
Konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Fehlerberechnung:
Ihre letzten Berufsjahre waren durch Teilzeit, Krankengeld oder Arbeitslosigkeit geprägt
In Ihrer Rentenauskunft fällt der Durchschnitt der Entgeltpunkte in den letzten Jahren deutlich niedriger aus als im langjährigen Durchschnitt
Ihr Rentenbescheid enthält keine nachvollziehbare Darstellung der Vergleichsrechnung
Was können Sie tun, wenn Sie Zweifel haben?
Schritt 1: Rentenbescheid anfordern und prüfen
Fordern Sie — sofern noch nicht vorhanden — Ihren vollständigen Rentenbescheid mit Berechnungsanlage an. Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet, die Berechnung transparent darzustellen.
Schritt 2: Rentenauskunft vergleichen
Beantragen Sie zusätzlich eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf. So können Sie nachvollziehen, wie Ihre Entgeltpunkte pro Jahr bewertet wurden — und ob Lücken oder Niedrigverdienstphasen korrekt behandelt wurden.
Schritt 3: Widerspruch oder Überprüfungsantrag stellen
Stellen Sie fest, dass die Günstigerprüfung nicht oder fehlerhaft angewendet wurde, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Widerspruch gegen den Rentenbescheid — innerhalb eines Monats nach Zustellung
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X — auch noch nach Jahren möglich, wenn der Bescheid bereits bestandskräftig ist
Wichtig: Nachzahlungen im Rahmen eines § 44-Antrags sind auf vier Jahre rückwirkend begrenzt. Je früher Sie handeln, desto weniger Ansprüche verfallen.
Was hat die Günstigerprüfung mit der Zurechnungszeit zu tun?
Die Zurechnungszeit ist der Teil der Rentenberechnung, der am stärksten von der Günstigerprüfung beeinflusst wird. Sie verlängert die Erwerbsbiografie fiktiv bis zum 67. Lebensjahr — und wird mit dem errechneten Durchschnittswert bewertet.
Ein höherer Durchschnittswert durch die Günstigerprüfung bedeutet also: Die gesamte Zurechnungszeit wird besser bewertet. Da diese Zeitspanne je nach Alter bei Renteneintritt mehrere Jahrzehnte umfassen kann, hat selbst eine kleine Verbesserung des Durchschnittswerts eine spürbare Auswirkung auf die monatliche Rente.

Kevin Pink, LL.B.
Registrierter Rentenberater · § 10 RDG · Gelsenkirchen
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