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Krankengeld berechnen: Höhe, Formel und Beispiele (2026)

Kevin Pink, LL.B.29. Juni 20268 Min. Lesezeit
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Krankengeld ist nicht dasselbe wie Ihr Gehalt. Wer die Formel kennt, weiß was ihn erwartet — und wo Lücken entstehen.

Krankengeld ist die Lohnersatzleistung, die die Krankenkasse zahlt, wenn Arbeitnehmer länger krank sind und der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitgebers endet — in der Regel nach 6 Wochen. Die Berechnung folgt festen gesetzlichen Regeln, führt aber fast immer zu einem deutlichen Einkommensrückgang. Wer die Formel kennt, kann rechtzeitig planen.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. Stand: § 47 SGB V, Beitragsbemessungsgrenzen 2026.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie hoch ist Krankengeld — die Grundregel
  2. Die genaue Berechnungsformel Schritt für Schritt
  3. Rechenbeispiel: 3.500 € Bruttogehalt
  4. Was wird vom Krankengeld abgezogen?
  5. Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
  6. Krankengeld für Selbstständige
  7. Was passiert nach dem Krankengeld?
  8. Häufige Fragen

Wie hoch ist Krankengeld — die Grundregel

Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts, maximal jedoch 90 % des letzten Nettolohns (§ 47 Abs. 1 SGB V). Welche der beiden Grenzen niedriger ist, entscheidet über die tatsächliche Höhe. In der Praxis gilt fast immer die 90 %-Nettobegrenzung — sie führt dazu, dass das Krankengeld spürbar unter dem Nettolohn liegt.

  • Grundregel: 70 % des Bruttoeinkommens
  • Obergrenze: 90 % des Nettoeinkommens
  • Absolute Obergrenze: Krankengeld aus dem Höchstbetrag des beitragspflichtigen Entgelts — 2026 monatlich maximal 4.537,50 € (Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.512,50 € × 70 % ÷ 30 × 30)
  • Berechnung erfolgt als Tagessatz: Monatswert ÷ 30 = Tagessatz

Die genaue Berechnungsformel Schritt für Schritt

Die Berechnung des Krankengeldes ist dreistufig: Erst wird das maßgebliche Entgelt bestimmt, dann der Brutto-Krankengeldanspruch, dann die Nettobegrenzung angewendet.

Schritt 1 — Maßgebendes Entgelt bestimmen: Grundlage ist das in den letzten 4 abgerechneten Wochen (bei Monatslohn: im letzten abgerechneten Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit) erzielte beitragspflichtige Bruttoentgelt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden anteilig einberechnet (1/12 pro Monat, § 47 Abs. 2 SGB V).

Schritt 2 — Brutto-Krankengeld berechnen:
Tagessatz = maßgebendes monatliches Bruttoentgelt ÷ 30 × 70 %

Schritt 3 — Nettobegrenzung prüfen:
Netto-Tagessatz = letzter monatlicher Nettolohn ÷ 30 × 90 %
Gilt: niedrigerer Wert aus Schritt 2 und Schritt 3 = tatsächliches Krankengeld

Schritt 4 — Abzüge berechnen:
Von dem so ermittelten Betrag werden hälftige Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Krankenversicherungsbeitrag fällt auf das Krankengeld nicht an.

Rechenbeispiel: 3.500 € Bruttogehalt

Angenommen: Bruttogehalt 3.500 €, Nettolohn nach Abzügen 2.350 €, keine Einmalzahlungen, Steuerklasse I.

  • Schritt 2 — Brutto-Krankengeld: 3.500 € ÷ 30 × 70 % = 81,67 € täglich
  • Schritt 3 — Nettobegrenzung: 2.350 € ÷ 30 × 90 % = 70,50 € täglich
  • Maßgebend: 70,50 € (Nettobegrenzung greift)
  • Abzüge: Pflege (je nach Elterneigenschaft ca. 0,5–1,7 %) + Renten (9,3 %) + Arbeitslosen (1,3 %) = ca. 12,5 % Eigenanteil
  • Netto-Krankengeld: ca. 61,69 € täglichrund 1.850 € monatlich

Gegenüber 2.350 € Nettolohn entspricht das einem Rückgang von ca. 500 € pro Monat. Das ist der typische Einkommensverlust durch Krankengeld.

Hinweis für Sie: Dieser Unterschied ist kein Fehler der Krankenkasse — er ist gesetzlich so vorgesehen. Wenn Sie langfristig erkrankt sind und das Krankengeld ausläuft, kann eine Erwerbsminderungsrente die richtige Folgeleistung sein. Der Übergang muss rechtzeitig beantragt werden.

Was wird vom Krankengeld abgezogen?

Krankengeld ist keine beitragsfreie Leistung. Folgende Abzüge werden direkt von der Krankenkasse vorgenommen, bevor das Geld ausgezahlt wird:

  • Rentenversicherung: Hälfte des Beitrags = 9,3 % × Krankengeld (Arbeitnehmeranteil)
  • Arbeitslosenversicherung: Hälfte des Beitrags = 1,3 % × Krankengeld
  • Pflegeversicherung: 1,7 % für Eltern (1 Kind+), 2,2 % für Kinderlose unter 23 Jahre, 2,3 % für Kinderlose über 23 Jahre (Stand 2026)
  • Keine Krankenversicherung auf Krankengeld — das ist der Unterschied zum normalen Gehalt
  • Keine Lohnsteuer auf Krankengeld — aber Progressionsvorbehalt gilt: Krankengeld erhöht den Steuersatz auf das restliche Jahreseinkommen

Der Progressionsvorbehalt ist für Betroffene oft überraschend: Wer im ersten Halbjahr gearbeitet und im zweiten Krankengeld bezogen hat, kann auf eine Steuernachzahlung stoßen, weil das Jahreseinkommen höher erscheint als das versteuerte Einkommen.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). Diese Frist läuft auch dann weiter, wenn zwischendurch wieder gearbeitet wird — unterbrochen wird sie nur, wenn die betreffende Erkrankung ärztlich für vollständig ausgeheilt erklärt wurde.

Bei wechselnden Erkrankungen beginnt für jede neue Erkrankung eine neue 78-Wochen-Frist. Wer an mehreren chronischen Erkrankungen gleichzeitig leidet, hat Anspruch auf Krankengeld für jede Erkrankung separat — allerdings nicht gleichzeitig für mehrere.

  • Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber: 6 Wochen
  • Krankengeld nach § 48 SGB V: maximal 78 Wochen je Erkrankung
  • Gesamt: rund 84 Wochen (1,5 Jahre) für eine Erkrankung bis zum Kassenwechsel oder EMR-Antrag

Krankengeld für Selbstständige

Selbstständige sind grundsätzlich nicht krankengeldversichert — es sei denn, sie haben den Wahltarif mit Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag abgeschlossen (§ 53 Abs. 6 SGB V). Der Standardbeitrag umfasst Krankengeld erst ab dem 43. Tag. Wer früher Krankengeld will, muss einen gesonderten Tarif wählen.

Das Krankengeld für Selbstständige wird auf Basis des Arbeitseinkommens aus dem letzten Einkommensteuerbescheid berechnet — nicht aus dem laufenden Gewinn. Bei schwankenden Einkommen kann das zu erheblichen Abweichungen führen. Für Selbstständige, die über die DRV rentenversichert sind (freiwillig oder pflichtversichert), ist der Übergang zu einer Erwerbsminderungsrente bei langer Erkrankung besonders wichtig zu planen.

Was passiert nach dem Krankengeld?

Nach Ausschöpfen der 78 Wochen Krankengeld endet die Leistung — unabhängig davon, ob die Person wieder arbeitsfähig ist oder nicht. Was danach gilt, hängt vom Einzelfall ab:

  • Arbeitsfähig: Rückkehr in den Beruf oder Arbeitslosengeld I bei bestehender Arbeitslosigkeit
  • Nicht arbeitsfähig: Erwerbsminderungsrente, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 43 SGB VI)
  • Nahtlosigkeit: Wer krank und nicht arbeitsfähig ist, hat bei rechtzeitigem EMR-Antrag Anspruch auf Nahtlosigkeitsleistung nach § 145 SGB III — verhindert Einkommenslücken

Der EMR-Antrag sollte gestellt werden, bevor das Krankengeld endet — mindestens 3 Monate vorher, damit die DRV Zeit hat zu entscheiden. Wer zu spät beantragt, riskiert eine Lücke ohne jede Einkommensleistung.

Häufige Fragen

Ab wann bekomme ich Krankengeld?
Krankengeld beginnt ab dem Tag der Krankschreibung, frühestens aber nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel 6 Wochen). Für den ersten Krankheitstag selbst gibt es kein Krankengeld — dieser ist ein sogenannter Karenztag. Die Krankenkasse zahlt daher ab dem 2. Krankheitstag des Krankengeld-Anspruchszeitraums.

Wird Urlaubs- oder Weihnachtsgeld beim Krankengeld berücksichtigt?
Ja. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien werden bei der Berechnung anteilig einbezogen — 1/12 pro Monat (§ 47 Abs. 2 SGB V). Das erhöht die Berechnungsgrundlage und damit potenziell das Krankengeld. Die genaue Einbeziehung hängt davon ab, ob die Einmalzahlung im maßgeblichen Entgeltzeitraum lag.

Kann das Krankengeld niedriger sein als ALG I?
In Ausnahmefällen ja, insbesondere wenn das Entgelt kurz vor Beginn der Erkrankung sehr niedrig war oder stark gesunken ist. Grundsätzlich ist Krankengeld auf 70 % des Bruttoeinkommens begrenzt. Wer nach langer Krankheit in Arbeitslosigkeit übergeht, hat Anspruch auf ALG I, das nach dem alten Gehalt berechnet wird — möglicherweise höher als das Krankengeld.

Muss ich das Krankengeld versteuern?
Krankengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Das Krankengeld erhöht den Steuersatz auf Ihr sonstiges Jahreseinkommen. Wenn Sie im gleichen Jahr sowohl gearbeitet als auch Krankengeld bezogen haben, kann das zu einer Steuernachzahlung führen. Eine Steuererklärungspflicht entsteht immer dann, wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen über 410 € im Jahr bezogen wurden.

Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs einen Job wechsle?
Der Krankengeldanspruch ist an die Erkrankung geknüpft, nicht an den Arbeitgeber. Wer während der Erkrankung das Arbeitsverhältnis beendet, verliert den Krankengeldanspruch nicht automatisch — allerdings nur, wenn die Mitgliedschaft in der Krankenkasse nahtlos fortgesetzt wird. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses tritt eine nachgehende Leistungspflicht der Kasse für max. einen Monat ein (§ 19 SGB V).


Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell verschieden — gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich ändern. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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