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Antragsformular mit Stift und Umschlag – Schwerbehinderung beantragen Schritt für Schritt

Schwerbehinderung beantragen: Wo, wie und was Sie mitbringen müssen

Kevin Pink, LL.B.4 Min. Lesezeit
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Mein Rat: Antrag frühzeitig und vollständig stellen Der häufigste Fehler ist ein unvollständiger Antrag — mit der Folge, dass der GdB zu niedrig festgesetzt wird oder das Verfahren sich unnötig verzögert. Je besser Ihre medizinische Dokumentation, desto reibungsloser verläuft das Verfahren. Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG berate ich Sie nicht nur zur Erwerbsminderungsrente, sondern auch zur optimalen Kombination aller Ihnen zustehenden Leistungen — bundesweit. Schildern Sie mir Ihren Fall in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Ein Schwerbehindertenausweis eröffnet eine Reihe wichtiger Vergünstigungen — von steuerlichen Entlastungen bis zur kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs. Doch viele Betroffene wissen nicht, wo sie den Antrag überhaupt stellen müssen, welche Unterlagen gebraucht werden und wie das Verfahren abläuft. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick.

Wer ist für den Antrag zuständig?

Der Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung wird nicht bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt — das ist ein häufiger Irrtum. Zuständig ist das jeweilige Versorgungsamt Ihres Bundeslandes.

Da die Bundesländer die Aufgaben unterschiedlich organisiert haben, ist die zuständige Behörde je nach Wohnort verschieden:

  • Nordrhein-Westfalen: Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), je nach Region

  • Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

  • Baden-Württemberg: Landratsamt oder Stadtkreis

  • Brandenburg: Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

  • Berlin: Lageso (Landesamt für Gesundheit und Soziales)

  • Alle anderen Bundesländer: In der Regel das zuständige Landesversorgungsamt oder eine integrierte Behörde auf Kreisebene

Praktischer Tipp: Wenn Sie unsicher sind, welche Behörde in Ihrer Region zuständig ist, geben Sie einfach „Feststellung Schwerbehinderung" zusammen mit Ihrem Bundesland oder Ihrer Stadt in eine Suchmaschine ein — oder fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach.

Wie kann ich den Antrag stellen?

Es gibt drei Wege:

Online Die meisten Bundesländer bieten inzwischen eine digitale Antragstellung an. In NRW beispielsweise können Sie den Antrag über das Portal des LVR oder LWL direkt online einreichen. Viele Länder nutzen zudem das bundesweite ELAN-Verfahren für barrierefreie Online-Anträge.

Per Post Laden Sie das Antragsformular von der Website der zuständigen Behörde herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit Ihren Unterlagen per Post ein.

Persönlich In vielen Städten können Sie den Antrag auch persönlich bei der zuständigen Behörde oder beim Bürgeramt abgeben. Manche Kommunen bieten dafür spezielle Sprechstunden an.

Der Antrag ist kostenlos. Es fallen weder Antragsgebühren noch Kosten für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keinen Arzt aufsuchen, der Sie begutachtet — das Versorgungsamt entscheidet auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen. Deshalb ist die Qualität Ihrer Dokumente entscheidend.

Legen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Aktuelle Befundberichte und Atteste behandelnder Fachärzte

  • Entlassungsberichte aus Krankenhausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen

  • Röntgenbefunde, MRT-Auswertungen oder Laborergebnisse, sofern relevant

  • Psychologische oder psychiatrische Gutachten bei psychischen Erkrankungen

  • Nachweise über laufende Medikation

  • Ggf. bereits vorliegende Rentenbescheide oder frühere Gutachten

Wichtig: Die Unterlagen sollten möglichst aktuell sein — idealerweise nicht älter als ein bis zwei Jahre. Ältere Dokumente können als Ergänzung beigefügt werden, sind als alleinige Grundlage aber oft nicht ausreichend.

Wie läuft das Verfahren ab?

Schritt 1: Antrag einreichen

Sie reichen den ausgefüllten Antrag mit Ihren Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.

Schritt 2: Prüfung durch ärztlichen Dienst

Das Versorgungsamt prüft Ihre Unterlagen mithilfe seines ärztlichen Dienstes. In der Regel findet kein persönliches Untersuchungsgespräch statt — die Beurteilung erfolgt anhand der eingereichten Dokumente.

Schritt 3: Bescheid über Grad der Behinderung (GdB)

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wird. Der GdB wird in Zehnerschritten angegeben: 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90 oder 100.

Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Schritt 4: Merkzeichen beantragen

Neben dem GdB können bestimmte Merkzeichen festgestellt werden, die zusätzliche Vergünstigungen eröffnen — etwa:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

  • H – Hilflosigkeit

  • Bl – Blindheit

  • RF – Befreiung vom Rundfunkbeitrag

  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Merkzeichen können im selben Antrag beantragt werden — oder nachträglich.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Behörde erheblich. Typischerweise dauert es:

  • 4 bis 12 Wochen bei unkomplizierten Fällen mit vollständigen Unterlagen

  • Bis zu 6 Monate oder länger bei komplexen Krankheitsbildern oder hoher Auslastung der Behörde

Wichtig: Der GdB gilt ab dem Tag der Antragstellung — nicht erst ab dem Datum des Bescheids. Je früher Sie den Antrag stellen, desto früher gelten die damit verbundenen Vergünstigungen rückwirkend.

Was tun, wenn der GdB zu niedrig festgestellt wurde?

Ein zu niedrig angesetzter GdB ist keine endgültige Entscheidung. Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen.

Im Widerspruchsverfahren sollten Sie neue oder ergänzende medizinische Unterlagen einreichen, die den tatsächlichen Schweregrad Ihrer Beeinträchtigung besser belegen. Hilft der Widerspruch nicht, ist anschließend eine Klage vor dem Sozialgericht möglich — dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente: Was gilt es zu beachten?

Die Feststellung einer Schwerbehinderung und die Erwerbsminderungsrente sind zwei getrennte Verfahren bei unterschiedlichen Behörden. Eine bewilligte EM-Rente bedeutet nicht automatisch einen anerkannten GdB — und umgekehrt.

Dennoch ergänzen sich beide Leistungen sinnvoll: Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat in vielen Fällen auch Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis — und sollte diesen aktiv beantragen, um alle verfügbaren Vergünstigungen zu nutzen.

Kevin Pink

Kevin Pink, LL.B.

Registrierter Rentenberater · § 10 RDG · Gelsenkirchen

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