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Ehepaar beim Scheidungsgespräch mit Unterlagen — Versorgungsausgleich Rente nach Scheidung

Versorgungsausgleich: Rente nach Scheidung — Rechte, Risiken und Reform (2026)

Kevin Pink, LL.B.23. Juni 20269 Min. Lesezeit
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Bei Scheidung werden Rentenpunkte automatisch geteilt — oft mit erheblichen Folgen für die spätere Rente. Was der Versorgungsausgleich bedeutet, wann Sie Einspruch haben und was die geplante Reform 2026 ändert.

Der Versorgungsausgleich ist das gesetzliche Verfahren, mit dem Rentenansprüche beider Ehepartner nach einer Scheidung hälftig geteilt werden — geregelt in §§ 1 ff. VersAusglG sowie §§ 120 ff. FamFG. Er läuft automatisch, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen, und kann Ihre spätere Altersrente dauerhaft senken oder erhöhen. Wer nach einer Scheidung keine bösen Überraschungen erleben will, sollte verstehen, wie die Aufteilung konkret funktioniert — und wann es sich lohnt, aktiv zu werden.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 | Stand: VersAusglG, SGB VI, Gesetzentwurf BMJV Februar 2026

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Versorgungsausgleich?
  2. Wie werden Rentenpunkte geteilt?
  3. Welche Auswirkungen hat das auf Ihre Rente?
  4. Können Sie die Rentenkürzung stoppen?
  5. Die Reform 2026: Was sich ändert
  6. Häufige Fragen

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich teilt alle Rentenanwartschaften, die beide Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, nach dem Halbteilungsgrundsatz auf. Einbezogen werden nicht nur gesetzliche Renten (DRV), sondern auch Betriebsrenten, Beamtenversorgungen und private Rentenversicherungen — alles, was rechtlich als „Versorgungsanrecht" gilt.

Das Verfahren wird vom Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, sobald ein Scheidungsantrag gestellt wird. Beide Ehepartner müssen keine gesonderten Anträge stellen — das Gericht fordert Auskünfte von sämtlichen Versorgungsträgern automatisch an. Die DRV teilt dem Gericht mit, wie viele Entgeltpunkte jeder Partner in der Ehezeit erworben hat.

Hinweis für Sie: Ehen unter 3 Jahren sind grundsätzlich vom Versorgungsausgleich ausgenommen (§ 3 Abs. 3 VersAusglG) — er findet nur statt, wenn einer der Ehepartner ihn ausdrücklich beantragt. Bei längeren Ehen ist er obligatorisch.

Wie werden Rentenpunkte geteilt?

Bei der gesetzlichen Rente werden die in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte beider Partner addiert und dann halbiert. Der Partner mit den höheren Anwartschaften gibt die Hälfte seines Überschusses an den anderen ab.

Rechenbeispiel

Partner A hat in 20 Ehejahren 12,0 Entgeltpunkte erworben, Partner B (der hauptsächlich Kinder betreut hat) 2,0 Punkte. Zusammen: 14,0 Punkte. Halbiert: je 7,0 Punkte. Partner A gibt 5,0 Punkte ab, Partner B erhält 5,0 Punkte hinzu. Bei einem aktuellen Rentenwert West von 40,17 € (Stand: Juli 2025) entspricht 1 Entgeltpunkt ca. 40,17 € monatliche Rente — 5 Punkte = ca. 200 € monatlich, die A verliert und B gewinnt.

Splitting vs. externe Teilung

Für die gesetzliche Rente gilt das interne Splitting — Entgeltpunkte werden direkt zwischen den DRV-Konten übertragen. Bei Betriebsrenten oder privaten Versicherungen ist oft eine externe Teilung notwendig: Der ausgleichsberechtigte Partner erhält ein eigenes Anrecht bei einem Versorgungsträger seiner Wahl. Das kann kompliziert werden und wird häufig unterschätzt.

Welche Auswirkungen hat das auf Ihre Rente?

Die Auswirkungen hängen davon ab, ob Sie Anwartschaften abgeben oder erhalten. Wer der ausgleichspflichtige Partner ist — also derjenige mit den höheren Rentenansprüchen — sieht seine spätere Altersrente dauerhaft gemindert. Diese Kürzung beginnt nicht erst mit Renteneintritt, sondern wird im Versicherungskonto dauerhaft verbucht.

Besonders hart trifft es Konstellationen, in denen ein Partner viele Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, während der andere die Kinder betreut hat. Hier kann der Versorgungsausgleich die monatliche Rente um 300–500 € oder mehr reduzieren — über eine Rentenlaufzeit von 20 Jahren summiert sich das auf 72.000–120.000 €.

Auf der anderen Seite profitieren Personen mit langen Erwerbsunterbrechungen erheblich: Der Versorgungsausgleich ist oft das einzige Instrument, das ihnen überhaupt eine eigenständige Altersversorgung sichert.

„Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehegatten nach der Scheidung in gleichem Maß an den in der Ehezeit gemeinsam erarbeiteten Versorgungsanwartschaften partizipieren." (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.01.2022, XII ZB 227/21)

Können Sie die Rentenkürzung stoppen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kürzung der eigenen Rente durch den Versorgungsausgleich tatsächlich gestoppt oder rückgängig gemacht werden — das ist weniger bekannt, aber rechtlich seit der Reform 2009 verankert.

Tod des ausgleichsberechtigten Ex-Partners (§ 37 VersAusglG)

Stirbt der Ex-Partner, der Rentenpunkte erhalten hat, vor oder kurz nach Rentenbeginn, kann der ausgleichspflichtige Partner beim Familiengericht die Abänderung beantragen. Voraussetzung: Der Verstorbene hat die übertragenen Rentenansprüche höchstens 36 Monate lang bezogen. In diesem Fall entfällt die Kürzung vollständig — das Konto des ausgleichspflichtigen Partners wird rückübertragen.

Ehevertragliche Ausschlüsse

Eheleute können den Versorgungsausgleich per notariellem Ehevertrag ganz oder teilweise ausschließen (§ 6 VersAusglG) — allerdings nur dann wirksam, wenn der Ausschluss nicht sittenwidrig ist. Gerichte prüfen dies streng: Pauschalausschlüsse ohne Ausgleich werden häufig für unwirksam erklärt.

Geringfügige Anrechte

Sehr kleine Versorgungsanwartschaften — sogenannte Bagatellbeträge — können gemäß § 18 VersAusglG vom Ausgleich ausgenommen werden, wenn die Übertragung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Grenzwerte werden regelmäßig angepasst.

Die Reform 2026: Was sich ändert

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat im Februar 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Versorgungsausgleichsrechts vorgelegt (Quelle: BMJV-Pressemitteilung, 05.02.2026). Ziel ist eine gerechtere und praxistauglichere Aufteilung. Die geplanten Kernänderungen:

  • Weniger Splitteranrechte: Kleine Rentenanwartschaften bei vielen verschiedenen Versorgungsträgern sollen künftig zusammengefasst oder vereinfacht behandelt werden — bisher entstehen dadurch oft unwirtschaftliche Kleinstkonten.
  • Nachträglicher Ausgleich vergessener Anrechte: Wurde ein Versorgungsanrecht im Scheidungsverfahren übersehen oder verschwiegen, soll künftig ein Nachausgleich möglich sein. Bislang gehen Betroffene in diesem Fall oft leer aus.
  • Vereinfachungen beim internationalen Versorgungsausgleich: Bei grenzüberschreitenden Renten (z. B. aus EU-Ländern) soll das Verfahren praktikabler werden.

Der Gesetzentwurf befand sich Stand Juni 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren. Wer von einer laufenden Scheidung betroffen ist, sollte die Entwicklung beobachten — manche Übergangsregelungen könnten auch laufende Verfahren betreffen.

Häufige Fragen

Gilt der Versorgungsausgleich auch für Selbstständige ohne gesetzliche Rente?
Ja — Selbstständige haben zwar oft kein gesetzliches Rentenkonto, aber private Rentenversicherungen und Versorgungswerke werden ebenfalls in den Versorgungsausgleich einbezogen. Wer als Selbstständiger gar keine Altersvorsorge aufgebaut hat, geht entsprechend leer aus. Das ist ein häufig übersehenes Risiko bei Scheidungen von Selbstständigen.

Kann ich den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren anfechten?
Ein vollständiger Ausschluss ist nur per notariellem Ehevertrag möglich und wird gerichtlich auf Sittenwidrigkeit geprüft. Einzelne Aspekte — etwa die Bewertung bestimmter Anrechte — können jedoch im Verfahren angefochten und durch eigene Sachverständigengutachten korrigiert werden. Das lohnt sich besonders bei Betriebsrenten, die vom Versorgungsträger bewusst niedrig bewertet werden.

Was passiert mit der Kürzung, wenn ich selbst vor meinem Ex-Partner sterbe?
Stirbt der ausgleichspflichtige Partner vor Rentenbeginn oder kurz danach, ohne dass die übertragenen Punkte „verbraucht" wurden, profitiert der Ex-Partner trotzdem. Eine Rückübertragung an Erben findet nicht statt — das ist ein struktureller Nachteil des Systems, der durch die Reform 2026 nicht grundlegend geändert wird.

Ich war geschieden und habe jetzt wieder geheiratet — was gilt?
Der Versorgungsausgleich aus der ersten Ehe bleibt bestehen. Eine Wiederheirat hebt ihn nicht auf. Die neu erworbenen Anwartschaften in der zweiten Ehe werden bei einer erneuten Scheidung separat ausgeglichen.

Rentenpunkte wurden übertragen, aber ich erhalte keine Rentenauskunft darüber. Wo sind meine Punkte?
Die durch den Versorgungsausgleich gewonnenen Entgeltpunkte erscheinen im DRV-Versicherungsverlauf als separate Position. Fehlen sie dort, sollten Sie die DRV kontaktieren und ggf. den Familiengericht-Beschluss zur Kontenklärung vorlegen (→ Kontenklärung bei der DRV). Fehler in dieser Übertragung kommen in der Praxis vor.

Lohnt sich professionelle Beratung vor der Scheidung?
Bei langen Ehen mit großen Rentenunterschieden unbedingt. Der Versorgungsausgleich ist einer der wirtschaftlich bedeutendsten Bestandteile eines Scheidungsverfahrens — oft bedeutsamer als die Aufteilung von Vermögen. Ein Rentenberater kann die konkrete Auswirkung auf Ihre spätere Rente durchrechnen und Handlungsoptionen aufzeigen, bevor das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.


Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell verschieden — gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich ändern. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kevin Pink

Kevin Pink, LL.B.

Registrierter Rentenberater · § 10 RDG · Gelsenkirchen

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