Dortmund
Erwerbsminderungsrente in Dortmund — vom Antrag bis zur Klage
Sie leben in Dortmund und können wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten? Kevin Pink, registrierter Rentenberater (§ 10 RDG), begleitet Sie bundesweit — von der ersten Prüfung Ihres Anspruchs bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
§ 10 RDG
Registrierter Rentenberater
15+
Jahre Erfahrung im Sozialrecht
Bundesweit
Auch per Telefon & Video
Hohe
Erfolgsquote bei Widersprüchen
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Erwerbsminderungsrente: Das müssen Sie in Dortmund wissen
Die Erwerbsminderungsrente ist eine der wichtigsten Absicherungen der gesetzlichen Rentenversicherung — und gleichzeitig eine der am häufigsten unterschätzten. Viele Betroffene in Dortmund und dem Ruhrgebiet wissen nicht, dass sie möglicherweise Anspruch auf diese Leistung haben, oder sie scheitern am Antragsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich bundesweit tätig — ich begleite Sie persönlich, auch wenn Sie in Dortmund wohnen.
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch, wenn Sie:
- aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können,
- die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben und
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt haben.
Bei voller Erwerbsminderung (unter 3 Stunden täglich) ist der Rentenbetrag höher als bei teilweiser Erwerbsminderung (3 bis 6 Stunden täglich).
Warum scheitern so viele Anträge?
Die häufigsten Ablehnungsgründe, mit denen ich in meiner Praxis konfrontiert werde:
- Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Rentenversicherung unterschätzt die Einschränkungen
- Fehlende oder unvollständige medizinische Unterlagen beim Antrag
- Versicherungszeiten-Lücken, die sich durch Kontenklärung schließen lassen
- Fehler im Antragsformular oder falsche Angaben zur Berufsbiografie
Mit professioneller Unterstützung lassen sich viele dieser Hürden von Anfang an vermeiden.
Mein Vorgehen für Sie als Dortmunder Mandant
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch vorliegen — ohne Honorar für diese erste Bewertung.
- Antragsunterstützung: Ich helfe Ihnen, den Antrag vollständig und überzeugend zu stellen, die richtigen Unterlagen einzureichen und Lücken im Versicherungskonto zu klären.
- Widerspruch bei Ablehnung: Wird Ihr Antrag abgelehnt, erarbeite ich eine fundierte Widerspruchsbegründung und koordiniere ergänzende medizinische Nachweise.
- Klage vor dem Sozialgericht: Falls nötig, vertrete ich Sie im Klageverfahren — sozialgerichtliche Verfahren sind für Sie kostenfrei.
Häufige Fragen aus Dortmund und dem Ruhrgebiet
Muss ich persönlich nach Gelsenkirchen kommen?
Nein. Ich bin bundesweit tätig und betreue Mandanten in ganz Nordrhein-Westfalen ausschließlich per Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Alle notwendigen Unterlagen können digital oder per Post ausgetauscht werden.
Was kostet die Beratung?
Die erste Einschätzung ist kostenlos. Für eine umfassende Mandatsübernahme orientiere ich mich am Rechtsdienstleistungsgesetz und am RVG. In vielen Fällen übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten — ich prüfe das gern gemeinsam mit Ihnen.
Was ist, wenn mein Antrag schon läuft?
Auch in laufenden Verfahren — egal ob Antrag, Widerspruch oder bereits Klage — kann ich einsteigen und Ihre Position verbessern. Je früher, desto besser.
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Erwerbsminderungsrente in Dortmund — ich helfe Ihnen
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