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Ersteinschätzung

Freiburg im Breisgau

Erwerbsminderungsrente Freiburg — Widerspruch & Klage

Erwerbsminderungsrente in Freiburg abgelehnt? Kevin Pink, registrierter Rentenberater (§ 10 RDG), vertritt Sie bundesweit remote — Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht Freiburg. Kostenfreie Ersteinschätzung.

§ 10 RDG

Registrierter Rentenberater

Kostenlos

Ersteinschätzung ohne Risiko

Bundesweit

Auch per Telefon & Video

Spezialist

Ausschließlich Renten- & Sozialrecht

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Ein Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung ist kein endgültiges Urteil — auch in Freiburg im Breisgau nicht. Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG, zugelassen durch das Bundesamt für Justiz, vertrete ich Versicherte aus Freiburg bundesweit im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht — vollständig ortsunabhängig per Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Eine Anreise nach Gelsenkirchen ist nicht erforderlich.

Erwerbsminderungsrente in Freiburg: Was Sie wissen müssen

Die Erwerbsminderungsrente ist in § 43 SGB VI geregelt. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können. Bei drei bis unter sechs Stunden täglich besteht Anspruch auf die halbe Rente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei nicht, ob es tatsächlich freie Stellen gibt — sie stellt ausschließlich auf Ihre theoretische Leistungsfähigkeit ab. Das Konzept der abstrakten Verweisung erlaubt es der DRV, Versicherte trotz erheblicher Einschränkungen auf leichte Tätigkeiten zu verweisen — ein Punkt, der rechtlich in vielen Fällen angreifbar ist.

Freiburg im Breisgau ist ein vielseitiger Wirtschaftsstandort am südwestlichen Rand Baden-Württembergs. Das Universitätsklinikum Freiburg ist einer der größten Arbeitgeber der Region und zieht Pflegepersonal, medizinisch-technische Fachkräfte und Verwaltungsbeschäftigte in erheblichem Umfang. Darüber hinaus ist die Stadt bekannt als Zentrum der Solar- und Umwelttechnik, als Weinbauregion mit handwerklich und landwirtschaftlich tätigen Beschäftigten sowie als Tourismusstandort. Langjährige körperliche Belastungen in Pflege, Produktion und handwerklichen Berufen ebenso wie psychische Erkrankungen aus dem Dienstleistungsbereich sind typische Antragsanlässe für Erwerbsminderungsrente. Die Ablehnungsquote bei Erstanträgen liegt bundesweit über 40 Prozent — ohne fachkundige Unterstützung im Widerspruch bleibt ein berechtigter Anspruch häufig ungenutzt.

Warum lehnt die DRV ab — und was dann?

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg stützt Ablehnungen auf Gutachten eigener, vertraglich gebundener Ärzte — nicht auf Ihre behandelnden Ärzte. Nach einem Ablehnungsbescheid haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Diese Frist ist bindend. Ich beantrage sofort Akteneinsicht, analysiere das DRV-Gutachten und formuliere einen fundierten Widerspruch. Scheitert der Widerspruch, folgt Klage vor dem zuständigen Sozialgericht — für Freiburg im Breisgau-Versicherte gerichtskostenfrei. Im Klageverfahren ordnet das Gericht nach § 106 SGG regelmäßig ein unabhängiges Gutachten an; nach § 109 SGG können Sie zusätzlich einen eigenen Sachverständigen benennen.

Alle Details zu Widerspruch und Klage bei der Erwerbsminderungsrente →

Zuständiges Sozialgericht und DRV in Freiburg

Für Klagen gegen Rentenbescheide aus dem Stadtgebiet Freiburg ist das Sozialgericht Freiburg (Habsburgerstraße 127, 79104 Freiburg im Breisgau) zuständig. Das Sozialgericht Freiburg ist eines der acht erstinstanzlichen Sozialgerichte in Baden-Württemberg und deckt neben der Stadt Freiburg den Breisgau-Hochschwarzwald, den Landkreis Emmendingen, den Ortenaukreis sowie die Landkreise Lörrach und Waldshut ab. Klageverfahren dauern erfahrungsgemäß mehrere Monate — eine sorgfältige Klageerhebung ist entsprechend wichtig.

Rentenversicherungsträger für die meisten Freiburger Versicherten ist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit Hauptsitz in Karlsruhe (Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe). Die DRV Baden-Württemberg ist der Regionalträger für das gesamte Bundesland und bearbeitet Anträge, erstellt Gutachten und erlässt Widerspruchsbescheide. Je nach Versicherungsbiographie kann auch die DRV Bund zuständig sein; das kläre ich zu Beginn der Beratung anhand Ihres Versicherungsverlaufs.

Mein Vorgehen für Mandanten aus Freiburg im Breisgau

Erstens: Kostenfreie Ersteinschätzung — ich prüfe Wartezeit, Beitragszeiten und medizinische Ausgangslage und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Zweitens: Widerspruch — Akteneinsicht, Schriftsatz, Koordination ärztlicher Unterlagen, Korrespondenz mit der DRV. Drittens: Klage vor dem Sozialgericht, wenn nötig — vollständige Schriftsatzarbeit bis zum Urteil.

Ich unterliege der Aufsicht des Bundesamts für Justiz (BfJ) und bin kein Versichertenberater der DRV — ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen. Freiburg im Breisgau wird vollständig remote betreut; alle Unterlagen werden digital übermittelt.

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente in Freiburg

Muss ich persönlich nach Gelsenkirchen kommen?

Nein. Beratung und Vertretung erfolgen vollständig ortsunabhängig per Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Alle Unterlagen werden digital übermittelt. Eine Anreise ist nicht erforderlich.

Ich habe im Uni-Klinikum, in der Solar- oder Umwelttechnikbranche in Freiburg gearbeitet — ist das für meinen Rentenanspruch relevant?

Mittelbar ja. Freiburg ist ein bedeutender Standort für Medizin, Umwelttechnik und Tourismus — Tätigkeiten, die sehr unterschiedliche Belastungsprofile aufweisen. Pflegepersonal am Universitätsklinikum, handwerklich Beschäftigte in der Solar- und Gebäudetechnik sowie Servicekräfte im Tourismus sind häufig von körperlichen und psychischen Erkrankungen betroffen, die Erwerbsminderung begründen können. Die DRV Baden-Württemberg stellt ausschließlich auf Ihre verbliebene Leistungsfähigkeit ab — nicht darauf, ob Sie in Ihrem bisherigen Beruf weiterarbeiten können. Ich prüfe das konkret für Ihren Fall.

Mein Widerspruch wurde abgelehnt — welche Möglichkeiten habe ich noch?

Nach einem abgelehnten Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit, Klage vor dem Sozialgericht Freiburg einzureichen. Die Klagefrist ist bindend — wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Im Klageverfahren beauftragt das Sozialgericht in strittigen Fällen regelmäßig eigene unabhängige Sachverständige, die das DRV-Gutachten neu bewerten. Ich übernehme Klagevorbereitung und Schriftsatzarbeit vollständig und begleite Sie durch alle Verfahrensstufen.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Kosten für Beratung und Vertretung richten sich nach dem RVG — gesetzliche Betragsrahmengebühren, unabhängig vom Streitwert. Im Erfolgsfall erstattet häufig der Sozialleistungsträger.

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Häufige Fragen — Erwerbsminderungsrente in Freiburg im Breisgau

Muss ich persönlich nach Gelsenkirchen kommen?

Nein. Beratung und Vertretung erfolgen vollständig ortsunabhängig per Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Alle Unterlagen werden digital übermittelt. Eine Anreise ist nicht erforderlich.

Ich habe im Uni-Klinikum, in der Solar- oder Umwelttechnikbranche in Freiburg gearbeitet — ist das für meinen Rentenanspruch relevant?

Mittelbar ja. Freiburg ist ein bedeutender Standort für Medizin, Umwelttechnik und Tourismus — Tätigkeiten, die sehr unterschiedliche Belastungsprofile aufweisen. Pflegepersonal am Universitätsklinikum, handwerklich Beschäftigte in der Solar- und Gebäudetechnik sowie Servicekräfte im Tourismus sind häufig von körperlichen und psychischen Erkrankungen betroffen, die Erwerbsminderung begründen können. Die DRV Baden-Württemberg stellt ausschließlich auf Ihre verbliebene Leistungsfähigkeit ab — nicht darauf, ob Sie in Ihrem bisherigen Beruf weiterarbeiten können. Ich prüfe das konkret für Ihren Fall.

Mein Widerspruch wurde abgelehnt — welche Möglichkeiten habe ich noch?

Nach einem abgelehnten Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit, Klage vor dem Sozialgericht Freiburg einzureichen. Die Klagefrist ist bindend — wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Im Klageverfahren beauftragt das Sozialgericht in strittigen Fällen regelmäßig eigene unabhängige Sachverständige, die das DRV-Gutachten neu bewerten. Ich übernehme Klagevorbereitung und Schriftsatzarbeit vollständig und begleite Sie durch alle Verfahrensstufen.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Kosten für Beratung und Vertretung richten sich nach dem RVG — gesetzliche Betragsrahmengebühren, unabhängig vom Streitwert. Im Erfolgsfall erstattet häufig der Sozialleistungsträger.

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