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Ersteinschätzung

Gelsenkirchen

Erwerbsminderungsrente Gelsenkirchen — Widerspruch & Klage

Erwerbsminderungsrente abgelehnt in Gelsenkirchen? Kevin Pink, registrierter Rentenberater (§ 10 RDG), legt Widerspruch ein und klagt vor dem Sozialgericht — kostenfreie Ersteinschätzung.

§ 10 RDG

Registrierter Rentenberater

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Ersteinschätzung ohne Risiko

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Auch per Telefon & Video

Spezialist

Ausschließlich Renten- & Sozialrecht

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Viele Menschen in Gelsenkirchen stellen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente — und erhalten einen Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Das muss nicht das letzte Wort sein. Als registrierter Rentenberater (§ 10 RDG) mit Kanzlei direkt in Gelsenkirchen unterstütze ich Sie beim Widerspruch und, wenn nötig, vor dem Sozialgericht.

Erwerbsminderungsrente in Gelsenkirchen: Was Sie wissen müssen

Die Erwerbsminderungsrente ist in § 43 SGB VI geregelt. Sie greift, wenn Sie gesundheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können — unabhängig von Ihrem Beruf. Bei voller Erwerbsminderung können Sie weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, bei teilweiser Erwerbsminderung drei bis unter sechs Stunden. Die DRV prüft dabei nicht, ob es einen geeigneten Arbeitsplatz gibt — sondern nur, ob die körperliche Leistungsfähigkeit theoretisch ausreicht.

Gerade in Gelsenkirchen ist das besonders relevant: Die Stadt hat durch Jahrzehnte im Bergbau und in der Schwerindustrie eine überdurchschnittlich hohe Erwerbsminderungsquote. Viele Betroffene haben körperlich belastende Berufsbiographien — Schicht, Schacht, körperlich schwere Arbeit. Wer dann gesundheitlich ausfällt, hat häufig keine realistische Alternative auf dem Arbeitsmarkt. Die DRV sieht das in ihren Gutachten oft anders. Genau hier setze ich an.

Warum lehnt die DRV ab — und was dann?

Die Deutsche Rentenversicherung stützt Ablehnungen auf Gutachten eigener, vertraglich gebundener Ärzte — nicht auf Ihre behandelnden Ärzte. Nach einem Ablehnungsbescheid haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Diese Frist ist bindend. Ich beantrage sofort Akteneinsicht, analysiere das DRV-Gutachten und formuliere einen fundierten Widerspruch. Scheitert der Widerspruch, folgt Klage vor dem zuständigen Sozialgericht — für Gelsenkirchen-Versicherte gerichtskostenfrei. Im Klageverfahren ordnet das Gericht nach § 106 SGG regelmäßig ein unabhängiges Gutachten an; nach § 109 SGG können Sie zusätzlich einen eigenen Sachverständigen benennen.

Alle Details zu Widerspruch und Klage bei der Erwerbsminderungsrente →

Zuständiges Sozialgericht und DRV in Gelsenkirchen

Für Klagen zur Erwerbsminderungsrente aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen ist das Sozialgericht Gelsenkirchen (Wilhelminenstr. 2, 45879 Gelsenkirchen) zuständig. Die Kanzlei liegt ebenfalls in Gelsenkirchen — ich kenne die Abläufe und Gepflogenheiten dieses Gerichts aus der Praxis.

Rentenversicherungsträger ist für viele Gelsenkirchener die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Sitz: Bochum). Das liegt an der Bergbaugeschichte der Region: Wer früher unter Tage gearbeitet hat oder in einem Betrieb mit knappschaftlicher Versicherungspflicht beschäftigt war, ist oft noch heute bei der Knappschaft versichert. Das hat Auswirkungen auf die zuständige Widerspruchsstelle und auf manche Sonderregelungen im Rentenrecht. Ich kläre zu Beginn immer, welcher Träger tatsächlich zuständig ist.

Mein Vorgehen für Mandanten aus Gelsenkirchen

Erstens: Kostenfreie Ersteinschätzung — ich prüfe Wartezeit, Beitragszeiten und medizinische Ausgangslage und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Zweitens: Widerspruch — Akteneinsicht, Schriftsatz, Koordination ärztlicher Unterlagen, Korrespondenz mit der DRV. Drittens: Klage vor dem Sozialgericht, wenn nötig — vollständige Schriftsatzarbeit bis zum Urteil.

Ich unterliege der Aufsicht des Bundesamts für Justiz (BfJ) und bin kein Versichertenberater der DRV — ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen. Gelsenkirchen wird vollständig remote betreut; alle Unterlagen werden digital übermittelt.

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente in Gelsenkirchen

Muss ich persönlich nach Gelsenkirchen kommen?

Nein. Beratung und Vertretung erfolgen per Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Alle Unterlagen werden digital übermittelt.

Ich war früher im Bergbau tätig — gilt für mich die Knappschaft oder die DRV?

Das hängt von Ihrer vollständigen Versicherungsbiographie ab. Wer über wesentliche Teile des Berufslebens in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt war, ist häufig bei der DRV Knappschaft-Bahn-See versichert. Das hat unter anderem Auswirkungen darauf, an welche Stelle Sie sich mit einem Widerspruch wenden müssen. Ich prüfe das im Rahmen der Ersteinschätzung.

Ich habe den Widerspruch verpasst — ist mein Fall verloren?

Nicht zwingend. In bestimmten Fällen ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich, wenn die Fristversäumnis unverschuldet war. Daneben kann ein neuer Antrag sinnvoll sein, wenn sich die gesundheitliche Situation verändert hat. Kontaktieren Sie mich auch in diesem Fall — ich sage Ihnen, welche Optionen realistisch sind.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Kosten für Beratung und Vertretung richten sich nach dem RVG — gesetzliche Betragsrahmengebühren, unabhängig vom Streitwert. Im Erfolgsfall erstattet häufig der Sozialleistungsträger.

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Häufige Fragen — Erwerbsminderungsrente in Gelsenkirchen

Muss ich persönlich nach Gelsenkirchen kommen?

Nein. Beratung und Vertretung erfolgen per Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Alle Unterlagen werden digital übermittelt.

Ich war früher im Bergbau tätig — gilt für mich die Knappschaft oder die DRV?

Das hängt von Ihrer vollständigen Versicherungsbiographie ab. Wer über wesentliche Teile des Berufslebens in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt war, ist häufig bei der DRV Knappschaft-Bahn-See versichert. Das hat unter anderem Auswirkungen darauf, an welche Stelle Sie sich mit einem Widerspruch wenden müssen. Ich prüfe das im Rahmen der Ersteinschätzung.

Ich habe den Widerspruch verpasst — ist mein Fall verloren?

Nicht zwingend. In bestimmten Fällen ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich, wenn die Fristversäumnis unverschuldet war. Daneben kann ein neuer Antrag sinnvoll sein, wenn sich die gesundheitliche Situation verändert hat. Kontaktieren Sie mich auch in diesem Fall — ich sage Ihnen, welche Optionen realistisch sind.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Kosten für Beratung und Vertretung richten sich nach dem RVG — gesetzliche Betragsrahmengebühren, unabhängig vom Streitwert. Im Erfolgsfall erstattet häufig der Sozialleistungsträger.

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